Transparenzregister ab Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 ist für Schweizer Gesellschaften die Pflicht eingeführt worden, wirtschaftlich berechtigte Personen im neuen Transparenzregister des Bundes zu melden.

Interne Verzeichnisse reichen nicht mehr

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) sowie die zugehörige Verordnung treten an diesem Datum in Kraft. Das bisherige gesellschaftsinterne Verzeichnis entfällt; die Meldung erfolgt neu an das vom Bundesamt für Justiz geführte Register. Der Zugang bleibt auf zuständige Kontrollstellen sowie Personen beschränkt, die gesetzliche Aufgaben ausüben, namentlich Finanzintermediäre und bestimmte Beraterinnen und Berater.

Anwältinnen und Anwälte werden ab dem 1. Oktober 2026 ebenfalls als Finanzintermediäre eingestuft.

Für viele Gesellschaften enden die Übergangsfristen bereits in der ersten Jahreshälfte 2027. Bei vorsätzlichen Verstössen drohen Bussen bis zu 500’000 Franken.

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Symbolbild: Wirtschaftsverzeichnis | Quelle: Pixabay, Foto: geralt

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