Ab 2027: geänderte Finanzberichterstattung nach IFRS 18

Der Standard IFRS 18 «Darstellung und Offenlegung in Abschlüssen» ist als Nachfolger von IAS 1 verabschiedet worden und verändert die Präsentation von Geschäftsjahresabschlüssen nach den International Financial Reporting Standards.

Pflicht ab Geschäftsjahr 2027

Verpflichtend anzuwenden ist IFRS 18 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Standard richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die nach IFRS bilanzieren. Er ändert nicht die Grundsätze zur Erfassung und Bewertung, wirkt aber auf Darstellung und Offenlegung, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung.

Neu sind drei Ertragskategorien – operativ, investiv und finanzierend – sowie die Zwischensummen «Operatives Ergebnis» und «Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern».

Hinzu kommen Offenlegungspflichten für Management Performance Measures und erweiterte Vorgaben zur Aggregation von Aufwendungen. Viele Organisationen müssen Finanzsysteme, Prozesse und interne Kontrollen anpassen.

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Symbolbild: Wirtschaftszahlen | Quelle: Pixabay, Foto: geralt

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