Trockenheit: Kein Feuerwerk am 1. August

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot in der Stadt Zürich auch über den Nationalfeiertag hinaus in Kraft geblieben.

Die anhaltende Hitze und die weiterhin ausbleibenden ergiebigen Niederschläge sorgen in der Stadt Zürich unverändert für eine kritische Waldbrandgefahr. Das Sicherheitsdepartement hat deshalb entschieden, das bereits geltende allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot nicht aufzuheben. Die Einschränkungen gelten somit ausdrücklich auch am 1.-August-Wochenende und bis auf Weiteres.

Verboten ist das Entfachen jeglicher Feuer im Freien. Dazu zählen unter anderem Grillfeuer mit Holz oder Kohle, Höhenfeuer sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Ebenfalls untersagt bleibt das Wegwerfen brennender Raucherwaren im Freien. Erlaubt sind hingegen Gas- und Elektrogrills, sofern sie sicher betrieben werden können und keine Brandgefahr verursachen.

Die Stadt Zürich appelliert an die Bevölkerung, die Vorschriften konsequent einzuhalten und mit offenem Feuer äusserst vorsichtig umzugehen. Aufgrund der Wetterprognosen ist derzeit keine Entspannung der Lage in Sicht. Erst wenn ergiebige Niederschläge fallen und sich die Brandgefahr nachhaltig entschärft, wird das Sicherheitsdepartement eine Aufhebung des Verbots prüfen.

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Symbolbild: Feuerwerk | Quelle: Pixabay, Foto: Erad

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