Zürcher Schulpflege für Änderung des Lehrpersonalgesetzes

Der Kanton Zürich hat empfohlen, der Änderung des Lehrpersonalgesetzes des Kantons Zürich zuzustimmen, wie aus einer Pressemeldung vom 8. September 2026 hervorgeht.

Anforderungen an Lehrpersonen und Schulen steigen

Über die Vorlage werden die Zürcher Stimmberechtigten am 27. September 2026 ab. Gleichzeitig geht es um die Anpassung des neu definierten Berufsauftrags für Lehrpersonen. Die Schulpflege begründet ihre Empfehlung mit den gestiegenen Anforderungen an Lehrpersonen und Schulen.

Aus ihrer Sicht schafft die Gesetzesänderung wichtige Voraussetzungen für zeitgemässe und verlässliche Arbeitsbedingungen. Die damit verbundenen Mehrkosten seien eine notwendige Investition in die Attraktivität des Lehrberufs und die Qualität der Volksschule.

Gute Arbeitsbedingungen könnten die derzeit stark geforderten Schulen entlasten und Lehrpersonen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags unterstützen. Zudem soll die Vorlage dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte langfristig für die Zürcher Volksschule zu gewinnen und zu halten.

Die Schulpflege erwartet dadurch einen Beitrag zur langfristigen Stabilität und Leistungsfähigkeit der Volksschule.

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Symbolbild: Schule | Quelle: Pixabay, Foto: chuotanhls-girl

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