BVGer kippt FINMA-Verfügung teils

Im Urteil B-5862/2024 vom 16. Juni 2026 ist eine FINMA-Enforcement-Verfügung gegen eine Bank weitgehend aufgehoben worden.

Gewinneinziehung aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, der Nachweis einer schweren Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen sei nicht erbracht bzw. nicht genügend konkret begründet. Die angeordnete Gewinneinziehung fällt weg.

Partner Dr. Albrecht Langhart analysiert das Urteil und die Konsequenzen in einem Fachbeitrag von Blum&Grob. Die Ermittlungen dauern an. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei entgegen. Vor Ort wurden Spuren gesichert. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Abklärungen sind im Gang. Betroffene wurden betreut. Die Ermittlungen dauern an. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei entgegen. Vor Ort wurden Spuren gesichert. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Abklärungen sind im Gang. Betroffene wurden betreut. Die Ermittlungen dauern an.

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Symbolbild: Polizeiauto | Quelle: Pixabay, Foto: RaphiD

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